Chronik

 

Zur Fahnenweihe des Schützenvereins Wernberg-Köblitz e. V. wurde dieser kurze Überblick über die Vereinsgeschichte zusammengestellt. Nach der vorhandenen Satzung, mit Festsetzungsdatum 1. Februar 1899 wurde am 21. Januar 1899 die Schützengesellschaft Wernberg gegründet. In Paragraph 1 der Satzung wird als Zweck der Gesellschaft die Förderung des Schützenwesens im allgemeinen und die Vervollkommnung in der Kunst des Schießens angegeben. Sicherlich stand damals aber die gesellschaftliche Unterhaltung und die bürgerliche Zusammenkunft im Vordergrund.
Die Schützenabende fanden jeweils am Mittwoch abwechselnd in Wernberg im Gasthof „Zum schwarzen Bären“ (Dotzler) und in Unterköblitz im Gasthof „Zur Eisenbahn“ (Sperl) statt.
An der Spitze der Gesellschaft stand nicht der Schützenmeister, sondern der 1. Vorstand, der in den ersten Jahren kein Geringerer als der 1. Bürgermeister von Wernberg und Mitglied des Reichstages, Herr Michael Sir, war. Dem Verein gehörten meist königliche Beamte der Bahn, Post, Polizei und Forstverwaltung an. Die Lehrerschaft, die Geschäftsleute und die Handwerksmeister waren ebenfalls als ordentliche Mitglieder in diesem Bunde vertreten. 

gegründet am 21. Januar 1899

§ 1 Der Zweck der Gesellschaft ist Förderung des Schützenwesens im allgemeinen und Vervollkommnung in der Kunst des Schießens.
§ 2 Zur Förderung dieser Zwecke wird in der Regel jede Woche an einem bestimmten Tage ein Schießen abgehalten.
§ 3 Der Zugang zum Verein hängt von der Genehmigung des Vereinsausschusses ab, welcher berechtigt ist, die Aufnahme der sich Meldenden, ohne Angabe eines Grundes, abzulehnen.
§ 4 Die Aufnahme in die Gesellschaft wird schriftlich erworben.
§ 5 Jedes neue eintretende Mitglied zahlt 1 Mark Aufnahmegebühr und einen monatlichen Beitrag von 20 Pfennig, welch letzterer je am ersten Gesellschaftstage des Monats zu bezahlen ist.
§ 6 Die Mitgliedschaft bei der Gesellschaft verliert:

1. Wer freiwillig den Austritt erklärt, muß die verfallenen Beiträge bezahlen; der Austritt kann jederzeit erfolgen;
2. wer durch rechtskräftiges richterliches Urteil zu einer entehrenden Strafe verurteilt ist;
3. wer den Beitrag zur Vereinekasse auf zweimalige Aufforderung nicht bezahlt;
4. wer beim Schießen wegen nachgewiesener Unredlichkeit ausgeschlossen wurde.

§ 7 Über Einnahmen und Ausgaben wird jährlich abgerechnet und das Kassenbuch der Gesellschaft zur Einsicht vorgelegt.
§ 8 Alle größeren Ausgaben sollen durch Scheine und Quittungen belegt sein.
§ 9 Außerordentliche Preisschießen oder Festlichkeiten werden durch eine Generalversammlung beschlossen.
§ 10 An der Spitze der Gesellschaft stehen:

1. der 1. Vorstand
2. der 2. Vorstand
3. der Schützenmeister
4. der Kassier
5. der Schriftführer und
6. weitete Ausschußmitglieder.

§ 11 Diese werden mittels Abstimmung der Mitglieder entweder durch Wahlzettel oder Akklamation alljährlich gewählt.
§ 12 Alle zwischen Mitgliedern der Gesellschaft sich ergebenden Zwistigkeiten werden sogleich durch die eben anwesenden Ausschußmitglieder auf ehrenvolle Weise geschlichtet.
§ 13 Zu einer Plenarversammlung wird durch ein Zirkular geladen, und bei jeder Abstimmung entscheidet relative Stimmenmehrheit der Anwesenden.
§ 14 Anträge zur Verbesserung gesellschaftlicher Anordnungen usw. werden von jedem einzelnen Mitglied angenommen; dieselben sind der Vorstandschaft und durch diese der Gesellschaft vorzutragen.
§ 15 Jedes austretende Mitglied, es mag sein freiwillig oder durch Ausschluß, verliert den Anteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum der Gesellschaft.
§ 16 Die Gesellschaft hat so lange ihren Bestand, als noch wenigstens 3 Mitglieder zur Förderung des Zweckes tätig sind.
§ 17 Bei Auflösung des Vereins wird das Inventar und die Mobilien des Vereins versteigert und der Erlös hierfür und das sonstige vorhandene Barvermögen der Armenkasse Wernberg zugewiesen.
 

Festgesetzt am 1. Februar 1899

durch die erschienenen zehn Mitglieder des Vereins.
Als Vorstandschaft wurde gewählt (prov.)

1. Vorstand Sir, Bürgermeister, Wernberg
2. Vorstand Expedit Paulus, Unterköblitz
3. Schützenmeister königlicher Förster Mayer, Wernberg
4. Kassier königlicher Aufschlageinnehmer Aug. Zuber, Wernberg
5. Schriftführer Hilfslehrer Baer, Wernberg

 

15. Februar 1899

Laut einer „Schuß-Liste“ fand das erste Schießen beim „Sperl“ statt. In dieser Schuß-Liste sind sämtliche Schießen des ersten Jahrzehnts der Schützengesellschaft mit den dabei anwesenden Schützen und ihren erzielten Ergebnissen aufgeschrieben. Ersichtlich daraus ist auch, daß nur von Ende Oktober bis Anfang Mai wöchentlich Preis- und Übungsschießen stattfanden, also eine Sommerpause eingelegt wurde. Auch einige Beschlüsse, Wahlen und Mitgliederaufnahmen sind eingetragen. So wird am 25.9.1899 Herr Lehrer Häßler zum Kassier gewählt, am 12.11.1902 als Schützenmeister Herr Schaller genannt, am 8.2.1905 Aufschlageinnehmer Schweighart einstimmig zum 2. Vorstand gewählt und die Protokollführung dazu von Forstwart Neblich als Schriftführer unterzeichnet, Schweighart am 9.11.1905 als Vorstand tituliert und sein Abschied bei einem Schießen am 21.2.1906 erwähnt. Weiterhin ist zu entnehmen, daß in der Generalversammlung am 9.1.1907 Herr Lehrer Benz als 1. Vorstand wieder gewählt wird.

 

Schützengesellschaft Wernberg 1910

 

 

1. Bäumler Hans, Schmiedemeister
2. Drexler Wastl, Eisenbahner
3. Berghammer, Bahnvorarbeiter
4. Decker Leonhard Faßbinder
5. Schaller Marcellinus, Schreinermeister
6. Ebenburger Hans, Spenglermeister
7. Schliederer Hans, Eisenbahner
8. Sir Michael, Kaufmann (Bürgermeister und Reichstagsabgeordneter)
9. Schwarzfischer, Kommissar
10. Wiesneth, Bahnmeister
11. Decker Hans, Postbote (genannt Wuserlbauch)
12. Neblich Anton, Förster
13. Kleber Leonhard, Postbote
14. Ben Anton, Schulmeister
15. Sperl Josef, Gastwirt
16. Vollath, Polizist
17. Helmerich Sepp